Flutpolder Großmehring

Vorbeugender Hochwasserschutz an der Donau im Landkreis Eichstätt

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Anlass

Das bestehende Hochwasserschutzsystem an der Donau ist in Jahrzehnten historisch gewachsen. Seit dem 19. Jahrhundert wurden mit dem stufenweisen Ausbau des Hochwasserschutzes in großem Maße natürliche Überschwemmungsgebiete der Donau vom Fluss abgeschnitten.

Mit dem Ausbau des technischen Hochwasserschutzes ,vor allem mittels Flussdeiche und Rücklaufdeichen, wurde das frühere natürliche Überschwemmungsgebiet der Donau erheblich reduziert.

Durch eine Reaktivierung dieser natürlichen Rückhalteräume können die Scheitelabflüsse von Hochwasserwellen reduziert werden.

Im Gemeindebereich von Großmehring existiert südlich der Donau noch ein großes Gebiet des ursprünglichen Überschwemmungsgebiets der Donau, das in früheren Jahrzehnten durch den Deichbau vom Überschwemmungsgebiet abgeschnitten wurde.

In dem geplanten Polderbereich befinden sich keine bebauten Bereiche. Daher sind bei einer Flutung lediglich land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Bereiche des Kiesabbaus betroffen.

Lageplan Polder Bild vergrössern Lageplan Flutpolder

Konzeption und Betrieb

Eine gezielte Flutung des Flutpolders soll nur bei extremen Hochwasserereignissen erfolgen. Ziel ist es, die Abflussspitzen größerer Hochwässer zu kappen. Mit der Flutung wird so spät begonnen, dass möglichst erst während des Scheitelabflusses der Donau ein Zulauf zum Flutpolder erfolgt. Voraussetzung für eine maximale Steuerstrategie ist dabei eine möglichst frühzeitige und exakte Hochwasservorhersage.

Die Flutung der Flutpolderfläche erfolgt über steuerbare Ein- und Auslassbauwerke im südlichen Donaudeich. Die Restentleerung soll durch ein zu optimierendes Grabensystem im Polderbereich und ein Auslaufbauwerk in die Paar sichergestellt werden.

Der nutzbare Rückhalteraum beträgt ca. 10,2 Mio. m³. Das Gelände ist dabei im Mittel ca. 3 m. eingestaut. Die geflutete Fläche beträgt ca. 348 ha.

Maßnahmen

Zur Umsetzung der geplanten Maßnahme müssen:

  • zum Schutz der bestehenden Siedlungsgebiete bzw. Infrastruktureinrichtungen neue Deiche errichtet werden,
  • zum Schutz der bestehenden Siedlungsgebiete ein Binnenentwässerungssystem errichtet werden,
  • Ein- bzw. Auslassbauwerke in die bestehenden Deiche der Donau und Paar integriert werden,
  • das vorhandene Graben- und Wegesystem angepasst werden.

Auswirkungen

  • Durch den Einsatz des Flutpolders können die Spitzen von extremen Hochwasserwellen gekappt und damit unterstromig des Flutpolders Schäden infolge Überschwemmungen vermindert werden.
  • Durch den Betrieb des Flutpolders sind negative Auswirkungen auf Bebauung, Infrastruktur und Naturhaushalt grundsätzlich nicht zu erwarten.
  • Die bei einer Flutung entstehenden Schäden (z. B. Ernteausfall, Bewirtschaftungserschwernis) werden vom Träger des Vorhabens ausgeglichen. Nutzungsbeschränkungen im Flutpolderbereich sind nicht vorgesehen.

Projektablauf

Seit Januar 2015 finden in einem Dialogverfahren Runde Tische mit lokalen Mandatsträgern, Vertretern der Bürgerinitiativen und Verbänden statt, um über das Vorhaben zu informieren und an der Planung der Maßnahme zu beteiligen.

Zwischen 2016 und 2019 wurde ein Vorentwurf und die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren erstellt. Untersucht wurden mehrere Varianten. Auswirkungen auf bebaute Bereiche haben sich durch die vorliegende Planung nicht ergeben.

Aufgrund der Größe des Vorhabens, und der zu erwartenden Auswirkungen des geplanten Flutpolders hat das Sachgebiet 24.2 der Regierung von Oberbayern (Landes- und Regionalplanung in den Regionen Ingolstadt und München) entschieden, dass der Flutpolder als erheblich überörtlich raumbedeutsam einzustufen ist. Aus diesem Grund war die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) erforderlich. Anfang 2020 wurden die für das ROV benötigten Unterlagen unter Beachtung der Vorgaben des Art. 24 BayLpG zusammengestellt und der Raumordnungsbehörde zur Vollständigkeitsprüfung bereitgestellt. Nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen wurde das Raumordnungsverfahren durchgeführt. Im Verfahren wurden die drei Alternativen für den Flutpolder, die sich hinsichtlich ihrer Größe, ihrer Wirksamkeit und ihrer raumbedeutsamen Auswirkungen unterscheiden betrachtet und in ihrer Raumverträglichkeit bewertet. Als Ergebnis wurde nur die Variante 3 als postitiv bewertet.

2021 wurde mit der Erstellung der Unterlagen für das Wasserrechtsverfahren für die Variante 3 begonnen. Die Unterlagen sollen bis Ende 2024 fertiggestellt sein.

  • FAQ - Großmehring - PDF
  • Kofinanzierung

    Logos BMEL und BMU Mit Mitteln aus dem Sonderrahmenplan "Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes" der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zur Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP)

    Protokolle und Präsentationen

    Bürgerdialog - 12.01.2015

    1. Runder Tisch - 12.05.2015

    2. Runder Tisch - 21.07.2015

    Bürgerdialog - 30.09.2015

    3. Runder Tisch - 30.03.2017

    4. Runder Tisch - 20.11.2017

    5. Runder Tisch - 17.07.2019

    Bürgerinformation - 30.03.2022