Gewässerrandstreifen
Seit August 2019 müssen in Bayern entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer Gewässerrandstreifen eingehalten werden. An eingestuften Gewässern sind Randstreifen von mindestens fünf Metern Breite einzuhalten, bei großen Gewässern sind es auf staatlichen Grundstücken 10 Meter. Hier darf keine acker- oder gartenbauliche Nutzung erfolgen. Flächenbewirtschafter*innen erhalten mit Hilfe veröffentlichter Karten Klarheit und Planungssicherheit.
Nähere Informationen zur Umsetzung der Gewässerrandstreifen finden Sie in der Infobroschüre.
Gewässerrandstreifen in Bayern - PDF
Gewässerrandstreifen
Gewässerrandstreifen Landkreis Eichstätt
Die Überarbeitung der Gewässerrandstreifenkulisse im Landkreis Eichstätt ist abgeschlossen.
Gewässerrandstreifen Landkreis Pfaffenhofen
Hier finden Sie die Karten der Gewässerrandstreifenkulisse des Landkreises Pfaffenhofen für die einzelnen Gemeinden.
Gewässerrandstreifen Stadtgebiet Ingolstadt
Hier finden Sie die Karten der Gewässerrandstreifenkulisse des Stadtgebietes Ingolstadt.
Gewässerrandstreifen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Hier finden Sie die Karten der Gewässerrandstreifenkulisse des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen für die einzelnen Gemeinden.